Nutzen Sie Ihr Recht auf einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl.
Die Kosten für das Gutachten übernimmt die gegnerische Versicherung
Gemäß § 249 BGB hat der Geschädigte nach einem unverschuldeten Kfz-Unfall Anspruch auf Erstattung aller Kosten, die erforderlich sind, um das Fahrzeug in den Zustand vor dem Schaden zurückzuversetzen – vorausgesetzt, die notwendigen Voraussetzungen sind erfüllt.
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen freien und unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen, der sich um die Beweissicherung kümmert und den Umfang des Schadens feststellt.
Sie haben als Geschädigter im Grundsatz das Recht, fiktiv abzurechnen, wenn Sie dies wünschen. Versicherungen sind gesetzlich verpflichtet, Ihren Anspruch auf Schadensersatz zu prüfen und zu erfüllen, wenn er gerechtfertigt ist.
Bei der Schadensabwicklung besteht die Möglichkeit einer fiktiven Abrechnung. Dabei werden die Reparaturkosten Netto + ggf. Wertminderung an den geschädigten ausgezahlt.
Im Gutachen wird die Reparaturdauer bzw. im Totalschadenfall die Wiederbeschaffungsdauer vom Gutachter bestimmt. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung hängt ebenfalls von der Fahrzeugkategorie und dem Alter des beschädigten Kraftfahrzeugs ab.
Unser Ingenieur- und Sachverständigenbüro bietet Ihnen unabhängige und zuverlässige Gutachten für Unfallfahrzeuge. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Fachkompetenz.
Profitieren Sie von unserer Expertise und lassen Sie sich von unserem erfahrenen Team unterstützen. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin.
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